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Kurzbeschreib: Eine Bewilligung durch die Gemeinden respektive - je nach Lage - durch den Kanton, von Klima- oder Kälteanlage kann komplex sein. Das nachfolgende Dokument zeigt verschiedene Wege zum Erreichen einer bewilligungsfähigen Anlage auf. Je nach Kanton / Gemeinde variieren die Anforderungen stark. Der Fokus liegt auf den Ostschweizer Kantonen inkl. Zürich.
Entgegen der öffentlichen Meinung sind Klimaanlagen bewilligungsfähig und für Private nicht verboten.
Grundsatz: Es ist davon auszugehen, dass eine Klimaanlage immer bewilligungspflichtig ist. Ausnahmen hierfür bilden z.B.: Industrie Areale oder versteckte Einbauten (ohne sichtbare Elemente im öffentlichen Raum). Dies ist je nach Fall separat mit der Eigentümerschaft und den Behörden zu klären.
- Kategorie: Kühlen