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    Kurzbeschreib: Eine Bewilligung durch die Gemeinden respektive - je nach Lage - durch den Kanton, von Klima- oder Kälteanlage kann komplex sein. Das nachfolgende Dokument   zeigt verschiedene Wege zum Erreichen einer bewilligungsfähigen Anlage auf. Je nach Kanton / Gemeinde variieren die Anforderungen stark. Der Fokus liegt auf den Ostschweizer Kantonen inkl. Zürich.   Entgegen der öffentlichen Meinung sind Klimaanlagen bewilligungsfähig und für Private nicht verboten. Grundsatz: Es ist davon auszugehen, dass eine Klimaanlage immer bewilligungspflichtig ist. Ausnahmen hierfür bilden z.B.: Industrie Areale oder versteckte Einbauten (ohne        sichtbare Elemente im öffentlichen Raum). Dies ist je nach Fall separat mit der Eigentümerschaft und den Behörden zu klären.

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    Allgemeine Informationen

    Adresse und Telefon:

    Kelvin Kälte AG
    Gewerbestrasse 8
    8500 Frauenfeld
    Tel: 052 385 31 28
    Fax: 052 385 31 29
    Mobil: 079 363 70 93
    E-Mail: info@kelvin-kaelte.ch

    Pikett:

    Erreichbarkeit: 06:00 - 22:00 während 365 Tage pro Jahr. Bitte Störmeldung auf das Tonband sprechen. Der zuständige Mitarbeiter ruft Sie umgehend an. Ausserordentliche Störungen werden auch in der Nacht bearbeitet. Wärmepumpen Störungen werden in der Regel innerhalb 24 Stunden erledigt.

    Stundenansätze:

    Fahrzeit: 120.00 CHF pro Stunde
    Arbeitszeit Monteur: 120.00 CHF pro Stunde 
    Arbeitszeit Techniker: 148.00 CHF pro Stunde
    Arbeitszeit MSR & Ingenieur: 158.00 CHF pro Stunde